Schulregeln

Schulleitung/Lehrerregeln sind geregelt durch §§ 86, 87 und 88 des Hessischen Schulgesetzes.

Schulregeln für Kinder

  1. Ich  behandle Gegenstände des täglichen Schulgebrauchs und des Gebäudes sorgfältig!
  2. In der Pause spielen wir miteinander! Ich streite  nicht und respektiere meine  Mitschüler und Lehrer! Ich beleidige keinen  mit Worten, Gesten oder Handlungen!
  3. Ich spreche freundlich und höflich und begrüße die Anderen!
  4. Bei Streit versuche ich zu schlichten,  wenn es nicht möglich ist, hole ich Hilfe.
  5. Ich helfe anderen, wenn ich kann!
  6. Wenn mir etwas unangenehm ist oder ich mich in einer Situation unwohl fühle, sage ich laut und deutlich „STOPP“! Ich respektiere dies auch bei anderen.
  7. Wenn ich die Toilette aufsuche, achte ich darauf, dass ich die Toilette ordentlich und sauber verlasse! Ich schließe die Tür hinter mir!
  8. Ich bediene mich nicht, ohne zu fragen, der Sachen der Anderen!
  9. Ich bringe nicht in die Schule:
    • gefährliche Gegenstände (entscheiden die Lehrer)
    • Handys
    • Kaugummis
    • Süßigkeiten und süße Getränke
    • Spielzeug (entscheiden die Lehrer)
  10. Ich komme pünktlich zum Unterricht und nach der Pause!
  11. Ich halte mich an die verabredeten Essens- und Trinkzeiten und Regelungen!

Merkblatt für die Eltern:

  1. Ich vermittle meinem Kind Verhaltensregeln, die das soziale Miteinander in der Gruppe ermöglichen.
  2. Ich sorge dafür, dass mein Kind pünktlich zur Schule kommt und nicht später als um 18 Uhr abgeholt wird.
  3. Ich achte darauf, dass  mein Kind sauber und entsprechend angezogen zur Schule kommt.
  4. Über das Schlafbedürfnis des Kindes  bin ich informiert und halte mich an die Vorgaben.
  5. Ich gebe meinem Kind ein gesundes Frühstück mit.
  6. Getränkeregelung: die Schule akzeptiert das Mitbringen von Mineralwasser, das in den Pausen getrunken werden kann (Die Lehrkraft kann Ausnahmen für den Unterricht zulassen).
  7. Ich achte darauf, dass mein Kind die Hausaufgaben erledigt (beim früheren Abholen).
  8. Ich schicke mein Kind nicht krank zur Schule.
  9. Wenn mein Kind krank ist, informiere ich die Schule noch vor dem Unterrichtsbeginn.
  10. Besucht es die Schule wieder, gebe ich ihm schriftlich eine Entschuldigung (ggf. Arztbescheinigung) mit.
  11. Ich achte darauf, dass mein Kind keine unerlaubten Gegenstände mit in die Schule nimmt (Spielsachen, Süßigkeiten, Handys, MP3-Player, Kaugummis usw.)

Diese Schulregeln sind besprochen und beschlossen auf dem Schulelternabend am 19.03.2013